Kochrezepte: Nichts Anbrennen Lassen – IRights.info

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Wenn umgangssprachlich von einem „Rezept“ die Rede ist, kann damit sowohl die Beschreibung oder Darstellung der Zubereitung eines Gerichts gemeint sein als auch die inhaltliche Aussage, die in dieser Beschreibung steckt – die Idee zur Speisenzubereitung. Auch wenn häufig von „Kochkunst“ die Rede ist, gibt es im Urheberrecht keinen Schutz für fertige Gerichte aus Pfanne, Topf oder Kuchenform. Doch es gibt deutliche Unterschiede: Anders als bei „Chefkoch“ kommen die Rezepte nicht immer von den Online-Usern, sondern stammen oft aus der Feder der “Meine Familie & Ich”-Redaktion. Zudem kann man diese Rezepte als normale Postkarte verschicken. Die Rezepte sucht man auf dem Online-Portal vergeblich, die wenigen User-Kommentare tauchen völlig aus dem Zusammenhang gerissen im Heft auf. Sucht man nach dem Kommentar, findet man den im Forum von “dasKochrezept.de” in einem Thema, bei dem es um Fix-Tüten-Produkte im Allgemeinen geht. Urheberrechtlich geschützt sein kann nur ein „Rezept als Beschreibung“, also die sprachliche Form.

Urheberrechtlich betrachtet, sind „Rezept als Beschreibung“ und „Rezept als Idee zur Speisenzubereitung“ zwei grundverschiedene Dinge: Das Erste ist die Form, das Zweite der Inhalt. Während die Form durch das Urheberrecht geschützt werden kann, kommt das für den Inhalt eines Werkes nicht in Frage. Dem Urheberrecht zufolge können Werke nur dann Schutz genießen, wenn sie eigene geistige Schöpfungen ihres Urhebers darstellen und individuelle Form aufweisen. Will jemand anderes die Werke nutzen, muss dafür meistens eine Erlaubnis vorliegen. 4. Man muss sich immer vor Augen halten, dass ein Gericht nie so heiß gegessen wird wie man es gekocht hat. So ist x12588304 eine Friedman-Zahl für jede Zahl x, denn sie errechnet sich als x· Zusammengefasst als Kochrezept wird sichergestellt, dass die Massnahmen mit Sorgfalt geplant und durchgeführt werden. Ein Kochrezept ist laut Duden ein „Rezept, nach dem eine Speise zubereitet werden kann“, wobei Rezept eine andere Bezeichnung für eine „Back-, Kochanweisung“ ist. Kann die individuelle Zusammenstellung aus Mengenangaben für Zutaten, einer Beschreibung der Zubereitung aus den Zutaten, von Abbildungen der Zutaten und der zubereiteten Speise ein Werk im Sinne des Urheberrechts darstellen? Erfolgsfaktoren aus der Logistikbranche: Der optimale Preiserhö- hungsprozess sollte in drei Phasen ablaufen und berücksichtigt neun Aspekte. Doch leider ähnelt das Magazin zu sehr anderen Kochzeitschriften aus dem Hause Burda, hat keine ernsthafte Verbindung zum Online-Portal und lässt so jede Besonderheit vermissen, die einen neuen Kochtitel lohnenswert gemacht hätte.

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